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Rittergut – 2

erschienen in: Heft 2/2017

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Zur Geschichte des Wittgensdorfer Rittergutes, Teil 2
Nachdem wir uns im ersten Teil unseres Beitrages zur Geschichte des Wittgensdorfer
Rittergutes mit seiner Lage und den Gebäuden beschäftigt haben, wollen wir uns nun seiner
geschichtlichen und politischen Entwicklung zuwenden. Dazu müssen wir uns aber noch
einmal in die Mitte des 12. Jahrhunderts begeben.
Die Besiedlung unserer Heimat begann im 12. Jahrhundert. Es waren rheinfränkische Siedler, die
das Gebiet zwischen Zwickauer Mulde und dem Chemnitzfluß zugewiesen bekamen. Die
Wittgensdorfer Flurgrenzen lagen im Süden am Bahrebach, im Norden am Holzbach, im
Osten am Chemnitzfluß und im Westen an der Hohen Straße (Leipziger Straße, ehem. B 95).
Quelle: Sammlung Nier
Die sich aus diesen Grenzen ergebende Fläche (nach https://de.wikipedia.org/wki/Chemnitz-
Wittgensdorf: Fläche 12,54 km²) wurde auf 43 Bauern, ein Pfarrgut und ein Vorwerk (später:
Rittergut) aufgeteilt. Nach Blaschke [1] ist unser Heimatort als sog. "Waldhufendorf"
entstanden. Dabei befanden sich erste Anwesen auf beiden Seiten eines Tales in der Nähe des
Dorfbaches, aber immer auf einem höheren Niveau. Die Flurstücke - auch auf Grund ihrer
Anordnung als sog. "Hofflure" bezeichnet, da sie unmittelbar am jeweiligen Bauernhof
begannen, zogen sich bis zur Grenze der oben dargestellten Ortsflur hin. Dabei reichte der
Wald ursprünglich bis unmittelbar an die Hofstellen heran. Wie schon im Teil 1 des Artikels
beschrieben, wurden das Vorwerk und das Pfarrgut an einer exponierten Stelle angelegt. Im
vorstehenden Kartenausschnitt gut zu erkennen ist die dem Rittergut (1) zugeordnete Fläche mit
der Bezeichnung "Hof Feld". Die rechts daneben liegende Fläche zwischen Friedhof und
Chemnitzer Straße [in der Karte als "Mittelstraße" bezeichnet], bis an die Bahrebach reichend ist
auch recht groß und gehörte zum Pfarrgut (jetzt Pfarramt). Zu den Besitzungen des
Vorwerkes gehörte noch der sog. "Schütz- oder Rittergutswald" sowie Flächen im Bereich
Göppersdorf und Herrenhaide auf denen später die Ortschaft Herrenhaide entstand.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Zeilen fügen wir an dieser Stelle noch eine
Erklärung des Begriffes „Rittergut“ ein. In [6] heißt es dazu: R. Wirtschafts- und
Verwaltungseinheit im Kurfürstentum und Königreich Sachsen. Ein R. bestand aus einem
Land- und Forstwirtschaftsbetrieb sowie aus Herrschaftsrechten, die der Rittergutsbesitzer in
seiner Grundherrschaft ausübte. Der Besitzer des Rittergutes war Erb-, Lehn- und
Gerichtsherr und oft auch Inhaber des Kirchenpatronats. Der Begriff R. leitet sich von der
Verpflichtung her, im Kriegsfall Ritter, also bewaffnete Reiter, zu stellen, was aber in der Regel
durch Geldzahlung abgegolten wurde. Die Rittergüter verloren im 19. Jahrhundert ihre
Herrschaftsrechte und wurden 1945 infolge der Bodenreform in der Sowjetischen
Besatzungszone (SBZ) auch als Wirtschaftsbetriebe aufgelöst.
Wie wir schon wissen, entstand unser Heimatort auf Geheiß des Ritters Hugo von Wartha um das
Jahr 1250 und es ist davon auszugehen, daß die Herren von Wartha, später von
Waldenburg, die erste Herrschaft in Wittgensdorf darstellten. Zum Verständnis der im
Nachfolgenden beschriebenen häufigen Besitzwechsel ist es erforderlich, noch ein paar
erklärende Ausführungen einzufügen. Bei Blaschke [1] lesen wir dazu auf Seite 77ff:
Große geschichtliche Bewegungen gehen in der Regel nicht auf nur eine Ursache zurück. Auch
die hochmittelalterliche Kolonisation der Gebiete im Osten des Reiches erklärt sich aus einer
Reihe von Beweggründen.
Das Streben nach dem Besitz von nutzbarem Grund und Boden, nach Ausbreitung der
Herrschaft über Land und Leute war das Lebensgesetz der Feudalordnung, das allen
mittelalterlichen Herrschaftsgebilden innewohnte. Deutsche, Polen und Tschechen hatten sich,
diesem Gesetz folgend, um das Sorbenland geschlagen. Die Deutschen hatten die Oberhand
behalten und so die Ausdehnung ihres Reiches nach Osten zuwege gebracht. Damit waren die
politischen Voraussetzungen für die bäuerliche Kolonisation in diesem Gebiet geschaffen.
Die eroberten sorbischen Landschaften bildeten nur mehr oder weniger große Siedlungsinseln
im weiten, unerschlossenen Waldland. Herrschaft über Grund und Boden hatte aber nur dann
einen Sinn, wenn sie Erträge abwarf, wenn der Boden bebaut und genutzt wurde, wenn
Menschen darauf wohnten und arbeiteten. Erst die bäuerliche Arbeit gab ihm seinen Wert.
So war es eine günstige Fügung, dass zu jener Zeit in den alten deutschen Stammesgebieten
westlich der Saale ein Bevölkerungsüberschuß angewachsen war, der zu einer Entladung
drängte, Was die Ostexpansion der deutschen König, Herzöge, Markgrafen und Ritter mit
der Eroberung des Sorbenlandes begonnen hatte, setzten deutsche Bauern mit friedlichen
Mitteln, mit ihrer Hände Arbeit fort.
Auf Seite 84f schreibt Blaschke weiter:
Für den Dorfherrn, sei es nun der Bischoff oder der ritterliche Lehnsmann des Markgrafen,
musste die Ansiedlung von Neubauern einen materiellen Gewinn mit sich bringen, denn unter
den Bedingungen der Feudalordnung und der Naturalwirtschaft war die Herrschaft über Land
und Leute die einzige Möglichkeit, um bestimmte öffentliche Aufgaben durch die Bereitstellung
von Mitteln zu ermöglichen. So wird hier der Grundgedanke des Lehnswesens auf dessen
unterster Ebene deutlich: Der Dorfherr ist Eigentümer des Grund und Bodens, den er an
Bauern zu erblichem Besitz ausgibt, den er >>verleiht<<, wogegen ihm von dem dafür zu
leistenden Grundzins die Bestreitung seines eigenen Lebensunterhaltes und seines
Dienstaufwandes ermöglicht wird. Völlig freies Eigentum gab es unter diesen Bedingungen
nicht, Besitz war immer mit Pflichten verbunden.
Mit Rücksicht auf die damaligen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse hatte die
Gegenseitigkeit zwischen Herrschaft und bäuerlicher Genossenschaft, zwischen Landleihe und
Leistungspflicht, einen tieferen Sinn und zunächst durchaus eine Berechtigung. Das auf diese
Weise zustande gekommene Verhältnis zwischen einem >>Grundherrn<< und seinen Bauern
wird als Grundherrschaft bezeichnet.
Der sich aus diesem Verhältnis ergebenden Leistungspflicht kamen die Bauern in Form von
Natural- und Geldabgaben nach. Dies erfolgte anfangs im doch recht geringem Umfang, um die
ohnehin für uns unvorstellbaren Belastungen der Siedler durch Rodung, Anlage der Felder,
Hausbau etc. nicht noch weiter zu erhöhen. In den Ortschaften entstanden freie
Genossenschaften der Bauern, welche die Feldwirtschaft beherrschten und dem Dorfherrn als
gleichberechtigte Partner gegenüberstanden. Dabei ist zu beachten, dass diese Abgaben sowohl
für den Grundherrn als auch für die Gemeinden zur Verfügung standen. Während die
Grundherren damit ihre eigenen Bedürfnisse befriedigten, wurden die Mittel für die Gemeinden
zur Entwicklung der Infrastruktur und der Absicherung gemeindespezifischer Aufgaben
genutzt. Abgaben an die Kirchen, Blaschke spricht hier z.Bsp. von einer Ortspfarrei, sicherten
deren Aufgaben, wie die Unterhaltung der Pfarrer und anderer Bediensteter, Unterhaltung der
kirchlichen Bauten und sonstiger Anlagen (Friedhof) [1]. Mit dem fortschreitenden Ausbau der
Ortschaften ergaben sich nun allerdings für die Grundherren auch immer weiter steigende
Erträge aus ihrem Besitz. Damit stellten die Besitzungen für die Grundherren letztendlich in
bare Münze zu fassende Werte dar und wurden somit auch zu Wertgrößen, welche sich zu den
verschiedensten "Geschäften" nutzen ließen. Die Geschichte unseres Heimatortes birgt hierzu
fast alle möglichen Varianten.
Wie schon im Teil 1 unseres Beitrages ist uns auch hier Horst Strohbach mit seiner Schrift:
"Chronik des Mulde-Chemnitz-Dreiecks - im Gaue Chutizi unweit des Chemnitz-Flusses" [2]
eine wertvolle Quelle. In seiner Aufstellung zu den wechselnden Grundherrschaften lesen wir
den ersten Eintrag:
1322Heinrich von Waldenburg reicht das Dorf Wittgensdorf dem Kloster Chemnitz
Die Waldenburger waren die ersten Grundherren von Wittgensdorf. Hugo von
Wartha war der erste Vertreter dieser Herrschaft in unserem Gebiet. Einer seiner
Nachkommen war Heinrich, Herr von Waldenburg und Wolkenstein, Vogt des
Klosters Chemnitz (1331) urkundlich 1301 bis 1343 (geb. um 1278; gest. nach
1343); verheiratet mit Euphemia, urkundlich 1317.
Leider lässt sich in der Literatur kein direkter Nachweis dieser „Lehnung“ oder „Reichung“
ermitteln. In der Urkundensammlung "CODEX DIPLOMATICUS SAXONIAE REGIAE"
finden wir im "Urkundenbuch der Stadt Chemnitz und ihrer Klöster " (CDS II 6), Urkunden des
Benediktinerklosters die Urkunde Nummer 338 von 1322, in welcher wir lesen
Albert VII. (Albrecht IX.), Burggraf von Leisnig genannt "Wirt", Herr zu Rochsburg (1399–
1433), Herr zu Penig (1423–1433), Graf von Leisnig (1427), Herr zu Mutzschen (1433–1435),
„der Jüngere“ (1404), urkundlich 1364, († nach 30. August 1436); verheiratet mit Friederun,
urkundlich 1419 bis 1433
1436 1436 bei der Teilung der Herrschaft Penig - Rochsburg wird Wittgensdorf als
Bestandteil der Herrschaft Rochsburg aufgeführt. Die betr. Stelle der Urkunde
lautet: "Erfahrt, wie Albrecht der Jüngere, Burggraf von Leisnig, mit seinem
Bruder, Graf Otto, teilte und von seinem Vater Albrecht um eine Schuld kaufte. Wir
Albrecht der Jüngere, Burggraf von Leisnig und Herr zu Rochsburg, sind Willens
und tun allen kunt, die diesen Brief sehen, hören oder lesen, dass Wir mit Unserem
lieben Bruder, Graf Otto, geteilt haben und Rochsburg neben den folgend genannten
Dörfern Wittgensdorf, Burkersdorf, Hartmannsdorf, Mohsdorf, Heiersdorf,
Arnsdorf, Chursdorf und Helsdorf zu Unserem Teil wird."
In der Dissertation "Die führenden Mindermächtigten im Reichsterritorium Pleißenland", Wien
2014, von Dr. Nikolaus Schönburg-Hartenstein finden wir für den Zeitraum 1448 bis 1548 eine
interessante Übersicht zu den in diesem Zeitraum wechselnden Besitzern. Strohbach [2] nennt
ebenfalls diese Besitzer.
Quelle: Dr. Nikolaus Schönburg-Hartenstein, Dissertation: "Die führenden Mindermächtigten im Reichsterritorium
Pleißenland, Wien 2014
1479 Meister Arnold von Westfalen nimmt Bauten am Schlosse Rochsburg
vor, ebenso am Hofe zu Wittgensdorf. (local 10361 Dresden HSta.)
Hierzu haben wir im Teil 1 unseres Beitrages ausführlich referiert.
1493Hans von Einsiedel, wohnhaft zu Penig, bekennt, daß er mit Wissen seiner ehel.
Wirtin Magdalena und seinen berechtigten Verwandten den Hof und die Güter zu
Wittichendorf von Herzog Georg zu Lehen rührende an den ehrbaren Ulrich Schütz
von Chemnitz vollständig verkauft habe. Datum 1493 Dienstag nach Miserjardias
(gemeint ist hier der zweite Sonntag nach Ostern, genannt Misericordias) Copial
Leisnig1304, fol. 130.An den betr. Schütze erinnert noch der Schützwald, auch
Ritterguts- oder Gemeindewald genannt.
Ulrich Schütz soll nach [4] um 1470 mit seinem Bruder Johannes von Nürnberg, hier wird er
1454 im "Nürnberger Briefbuch Nr. 25 auf Seite 6 als "Überbringer einer "Kredenz" an den
Burggrafen zu Teintz" namentlich erwähnt, nach Chemnitz gekommen sein. Schon 1484 gehört
er dem Rat der Stadt an und begleitet 1485, 1498, 1499, 1502 das Amt des Regierenden
Bürgermeisters. Er heiratet die Tochter des Ratsherren Nikel Tyle. Die Ehe bleibt kinderlos,
Schütz gelangt aber mit dieser Ehe zu umfangreichen Besitztümern sowie Beteiligungen am
Erzbergbau und Verhüttungseinrichtungen. Nach dem Tod seiner ersten Gattin heiratet er
Magdalena von Erdmannsdorf. Mit ihr hat er acht Söhne und kommt in den Besitz der Herrschaft
Erdmannsdorf. Schütz stirbt um das Jahr 1505.
Der Grabstein wurde bei Sanierungsarbeiten in der Kirche aus einem alten Fundament unter
dem Altar geborgen. Er hat folgende Inschrift:
"HIER RUHET IN GOTT DER WEILAND EHRENFESTE HERR JOHAN
NEERHOF VON HOLDERBERGK; VORNEHMER BÜRGER UND
HANDELSMANN; AUCH EVANGELISCHER KIRCHENRATH ZU PRAGA
WELCHER IM JAHR 1635 DEN II. MARTII (März) FRUHE ZWISSEN 2
UND 3 UR ALLHIER ZU WITTGENSDORF SEELIG VERSCHIEDEN
SEINES ALTERS IM 66 JAHR"
Mit dem Jahr 1674 geht Wittgensdorf in den Besitz der Schönberger aus der Maxen-
Purschensteiner Hauptlinie über. Der erste Besitzer ist Abraham von Schönberg,
geboren 1649,
gestorben 1684. Er ist verheiratet mit Johanna Juliane Christina, Edle von der Planitz.
Die Geschichte der Familie von Schönberg ist sehr alt und reicht bis in das Jahr 1170 zurück.
Lorenz Peckstein schreibt über die älteste Geschichte der Familie von Schönberg im zweiten
Band des "Theatrum Saxonicum" von 1608 folgende Zeilen: Inmassen denn in Chronicis zu
befinden / daß bald mit angehenden Bergwerg zu Freyberg / so zuvorn ein Dorff gwesen / und
Oberlaußnitz geheissen / die von Schönberg ihren Sitz in dero Gegend gehabt / und
allbereitbeit bey den Marggrafen von Meyssen und Otto Divito [Otto der Reiche] Anno 1170 in
Gnaden und Flore gewesen ". Die Nachricht, dass die Familie von Schönberg seit der zweiten
Hälfte des 12. Jahrhunderts in der Mark Meißen ansässig ist, deckt sich mit dem heutigen
Wissensstand [8].
Mit dem von 1282 - 1284 mehrfach in den Urkunden des Klosters Altzella genannten Sifrid von
Schönberg beginnt die genealogisch gesicherte Stammreihe (vgl. hierzu: "Die Geschichte der
Familie von Schönberg in Sachsen" auf der Internetseite www.familie-von-schoenberg.de). Die
Familie gliedert sich auf in zwei Hauptäste (Purschenstein und Schönberg), 3 Hauptzweige
(Stollberg, Sachsenburg und Reinsberg) sowie auf die Maxen - Purschensteiner Hauptlinie. Uz
von Schönberg (*1572, +1657) wird als Stammvater des Hauses Maxen - Purschenstein
bezeichnet. Er war verheiratet mit Margaraetha Sybilla von Bünau (+1674) [5]. Deren Sohn
Abraham von Schönberg war der erste Herr auf Wittgensdorf aus dem Haus derer von
Schönberg
16741674 Abraham von Schönberg (*1649; +1584)
Quelle: Sammlung und Archiv der von Schönberg`schen Stiftung auf Schloss Augustusburg
Zu Ehren und zum Andenken an den letzten Besitzer des Rittergutes und seine Familie wollen
wir hier ein wenig ausführlicher auf deren Geschichte eingehen,
1936 verkaufte Alfred Escher das Rittergut an den Landwirt Emil Fritz Raschke, geboren im Jahr
1900 in Hain bei Borna/Leipzig. Er stammte aus einer alten Bauernfamilie, deren Stammgut sich
über 200 Jahre in Familienbesitz befand. Nach einer fundierten theoretischen und praktischen
Ausbildung zum Landwirt übernahm er 1925 das Rittergut Wiederau und führte es als Pächter
bis 1937. Kurz vor Ablauf dieser Zeit erwarb er von Herrn Fabrikdirektor Escher aus Chemnitz
das Rittergut Wittgensdorf. Der Gutshof befand sich, wie aus einem Schreiben von Hr. Raschke
hervorgeht, in einem baulich unvorstellbar schlechten und ruinenhaften Zustand. Das, wie er es
nennt - tote Inventar, war altmodisch, unzweckmäßig und zum großen Teil unbrauchbar. Der
Hof und die Feldwege waren in nasser Jahreszeit ein grundloses und schlammreiches, von Unrat
und üppigem Unkraut geziertes Bewegungsareal. Die Ackergrundstücke waren extensiv genutzt,
verunkrautet und stark drainierungsbedürftig. Damit konnte er nicht, wie erschreibt …dem alten
Bauernwort „Gebäude stützen – Felder nützen“ fröhnen, sondern musste bei gleichzeitigem
„Feldernützen“ die Gebäude aufbauen. Es zeigt seine soziale Einstellung, dass die erste
Baumaßnahme die „Herrichtung von zeitgemäßen, sauberen und freundlichen Leutewohnungen“
war, um die Grundlage für eine leistungsfähige und leistungsfreudige Mitarbeiterschaft zu
schaffen. Seine Tochter, Frau Traute Taubert geb. Raschke schreibt dazu in einer uns
vorliegenden Niederschrift folgende Zeilen:
„In der neuen Heimat wartete viel Arbeit auf die Eltern. Der Hofraum war für Jahre ein
Bauplatz, die Gebäude Ruinen. In den ersten Monaten verfiel das Dach der linken Stallecke.
Unser Leben gestaltete sich bescheiden und sparsam, aber sehr geordnet, vorausschauend und
nicht ohne ein solides Niveau".
Fotos, welche den desolaten Zustand des Hofes bei der Übernahme und die darauffolgende
Rekonstruktion/Neubau zeigen, haben wir bereits im Teil 1 unseres Beitrages veröffentlicht.
Durch seine zielstrebige Arbeit gelang es Hr. Raschke in einer verhälnismäßig kurzen Zeit, den
Hof auf ein überdurchschnittliches Niveau in jeglicher Hinsicht zu heben. Dafür ließ er die
große Hofscheune bis auf die Grundmauern abtragen und unter Beibehaltung des alten
äußerlichen Baustiles neu errichten. Ein sich anschließender neuer Speicher mit den damaligen
modernsten Einrichtungen (Dreschmaschinenstand mit pneumatischer Förderung und Trennung
der anfallenden Produkte, pneumatische Förderung des eingebrachten Heues etc.) bildete mit
der großen Hofscheune das Herzstück des Gutshofes. Es erfolgte ein Umbau der Ställe nach
arbeitssparenden und arbeitserleichternden Gesichtspunkten. Die Viehzucht wurde nach den
neuesten Erkenntnissen gestaltet und lieferte schon bald messbare Ergebnisse. Die
Milchleistung des Hofes lag im Durchschnitt bei 2800 ltr/Kuh und Jahr, die durchschnittliche
Leistung im Ort betrug ca. 1700 ltr/Kuh und Jahr. Durch Umgestaltung der Ackernutzung
wurde der Anbau von Feldgemüse, Ölfrüchten, Kartoffeln, Zuckerrüben und Grassamen und
Getreide wesentlich gesteigert. Dies gipfelte schließlich in der Berufung durch die
Landesbauernschaft Sachsen zum zugelassenen Betrieb der Saatenanerkennung in den
Fruchtarten Getreide und Rübensamen schon im Jahr 1937. Frau Traute Taubert bemerkt dazu
in ihrer schon o.a. Niederschrift: "Bis 1945 konnte in jeder Hinsicht mit dem Rittergut nichts
Besseres geschehen: Aufbau innen und außen, fast alles bis auf die Grundmauern erneuert,
nach dem damals neuesten Stand der Landtechnik zur Muster-, Saatgut- und Lehrwirtschaft
eingerichtet".
Trotz der Kapitulation Hitlerdeutschlands im Mai 1945 hatten sich gerade in den Dörfern
Sachsens auf Grund der recht geringen Kriegsfolgen gewisse Strukturen und Regeln erhalten. An
erster Linie stand zwar die Sicherung der Nahrungsmittelbeschaffung und -produktion, aber auch
die Aufnahme der Industrieproduktion in unzerstörten Betriebsstätten wurde mit großen
Bemühungen vorangetrieben. Auf Anordnung der SMAD (Sowjetische Militäradministration in
Deutschland) mussten in großen Betrieben eine Betriebsverpflegung eingerichtet werden. Trotz
der 1945 durchgeführten Enteignung von Landwirtschaftbetrieben mit einem Grundbesitz ab
100 ha und Betrieben von sog. "Naziaktivisten" wurden Betriebe von nicht belasteten
Gutsbesitzern offensichtlich weiter geführt.Auch Hr. Raschke war hier mit seinem Hof
beteiligt. In einem Schreiben vom 29.9.45 an den damaligen Bürgermeister von Wittgensdorf
eines nicht ermittelbaren Ausstellers heißt es: "Im Interesse der Kommunistischen Partei, des
weiteren Aufbaues und der reibungslosen Nahrungsmittelversorgung - auch für meine
Betriebsküche - ist es das einzig Richtige, wenn Raschke auf seinem ehemals eigenen, nun
enteigneten Betrieb als Pächter wieder eingesetzt wird. Dies ist auch für die Gemeinde als
jetzigen Besitzer des Gutes besser, ist im Sinne von Herrn N. als verantwortlicher Landrat und
hilft überdies den für die Partei ( KPD ) sonst unvermeidlichen auftretenden Streit zu
vermeiden. .... Zudem gewinnen wir Raschke, der von der Naziseite schwer enttäuscht worden
ist, für unsere Sache und ich glaube nicht nur, sondern weiß bestimmt, dass er dann auch in
unserem Sinne noch mehr am Aufbau und der Produktion von Lebensmitteln mithelfen wird." Wir
sehen also auch hier, dass Hr. Raschke ein für sein Wissen, seine Tatkraft und für sein
erfolgreichesWirtschaften anerkannter Landwirt war und,wie im o.a. Schreiben auch
angeführt, eine wichtige Größe bei der Lebensmittelproduktion in Wittgensdorf darstellte. Dies
sollte jedoch die damals Verantwortlichen nicht abhalten, die Familie Raschke öffentlich zu
demütigen und sie zum schnellsten Verlassen des Hofes aufzufordern. Auch hier gibt uns das
schon o.a. Schreiben eine genaue Information. Wörtlich heißt es als mündliches Zitat aus einem
Schreiben des Hr. Raschke an den Landrat : "Der Bürgermeister erschien mit einem großen
Aufgebot von Männern und wollte die Verlassung des Betriebes innerhalb 3 Stunden
durchsetzen. Die bei dieser Angelegenheit erfolgten Ungehörigkeiten übelster Art wollte er
hierbei nicht berühren."
Trotz aller Fürsprache durch offensichtlich maßgebliche Personen musste die Familie Raschke
im Herbst 1945 ihre Heimat verlassen und wurde bei einer achttägigen Fahrt im Viehwaggon
nach Prora/Rügen deportiert. Frau Traute Taubert schreibt dazu in ihren schon zitierten
Erinnerungen das Folgende: "Die Freunde von früher wurden bis auf ein paar ganz Treue
immer weniger, jeder hatte Angst mit uns in Verbindung zu stehen. - Das "keine Heimat mehr
haben" war für uns ein ganz neues Gefühl, wie entwurzelt, keinen Boden unter den Füßen
haben. Unter diesen Umständen als Entehrte, Schutzlose, Verbrecher dazustehen. Ich musste
sehen u.a., wie fremde Leute freien Zugang zu meinem Elternhaus hatten, während ich,
verbotener weise, heimlich hinter dem Schuppen nahe der Haustür, mich versteckte und nichts
mehr verstand !"
Nach einer gelungenen Flucht von Prora/Rügen wurde die Familie im Raum Leipzig von ihrer
Verwandtschaft aufgenommen. Herr Raschke wurde hier sofort wieder tätig und half
alleinstehenden Bäuerinnen, deren Männer gefallen oder noch in Kriegsgefangenschaft waren,
den Hof zu führen.
Abschließend wollen wir noch einmal auf die Liquidierung der Rittergüter und den Abriss
vieler erhaltenswerter historischer Gebäude dieser Liegenschaften eingehen. Wie schon o.a.,
beschloss schon 1945 die SMAD die Durchführung der Bodenreform. Dazu erließen die Länder in
der SBZ die notwendigen Gesetze. Die enteigneten Gutsbesitzer wurden mit ihren
Angehörigen auf die Insel Rügen deportiert. Um jedoch nun die "Liquidierung der
Feudalklasse" voranzutreiben, ordnete die SMAD in ihrem Befehl 209 den Abriss sämtlicher
Schlösser und Herrenhäuser an [7]. Ausgenommen waren Immobilien, welche als Verwaltung,
Schule oder Gesundheitseinrichtung zu gebrauchen waren. Einzig das Schloss Augustusburg
durfte als Museum in Sachsen bestehen. Der damalige sächsische Innenminister Kurt Fischer
(1900 - 1950) erläuterte 1948 in der Sächsischen Zeitung die "Notwendigkeit" der Abbrüche mit
folgenden Worten: "zur Gewinnung von Baumaterialien und auch aus der Erkenntnis heraus,
dass es Zeit ist, unserem Land ein neues Gesicht zu verleihen, werden auf Beschluss der
Landesbodenkommission alle ehemaligen Schlösser und Herrenhäuser der Junker durch
Abbruch der Nebengebäude ihres Gutscharakters entkleidet. .... Wie und in welchem Umfang die
Abbrüche durchgeführt wurden, lag an den jeweiligen Bürgermeistern und SED-
Funktionären". In Wittgensdorf wurde dieser Beschluss mit Akribie erledigt, wir sind im Teil 1
unseres Beitrages darauf eingegangen.
Der Verfasser erinnert sich noch an eine Standpauke, die uns anlässlich eines Schulbesuches im
Limbacher Rathaus in den 50iger Jahren ein älterer Herr verpasste, weil in Wittgensdorf in
frevelhafter Art der,wie er meinte, "wundervolle Kuhstall des Rittergutes mit seinem
Porphyrsäulen und Kreuzgewölben" sinnlos abgebrochen und die Säulen als Begrenzung des
Schulberges genutzt wurden. Der alte Herr könnte der Historiker Horst Strohbach [2] gewesen
sein.
Mit diesen zum Nachdenken anregenden Zeilen wollen wir den zweiten Teil unseres Beitrages
zur Geschichte des Rittergutes Wittgensdorf abschließen. In einem Beitrag zur Kirche
Wittgensdorf werden wir nochmals auf die Rittergutsherren in ihrer Rolle als Inhaber des
Kirchenpatronats eingehen.
Ullrich Nier
Ortschronist
Literaturverzeichnis:
[1] - Karlheinz Blaschke, Geschichte Sachsens im Mittelalter, Verlag C.H. Beck, München,
1990
[2] - Horst Strohbach, Chronik des Mulde-Chemnitz-Dreiecks - im Gaue Chutizi unweit des
Chemnitz-Flusses, Seiten 253 - 256, Handschrift, Stadtarchiv Chemnitz
[3] - Gerhard Riemann, Heimatgeschichte Wittgensdorf, unveröffentl.
Beitrag zur Geschichte des Rittergutes
[4] - Rudolf Abigt, Der Chemnitzer Bürgermeister Ulrich Schütz und sein Geschlecht,
Mitteilungen des Vereins für Chemnitzer Geschichte, Heft XXVI. Jahrbuch für 1927/28
[5] - Frieder Jentsch, Abraham von Schönberg auf Wittgensdorf (1649 - 1684) und ein
historischer Irrtum, in: Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins 100 (2007), Seite
171 – 179
[6] - v.Schönberg`sche Stiftung, Die Familie von Schönberg in acht Jahrhunderten, Begleitheft
zur Ständigen Ausstellung im Schloss Nossen, druckspecht langenstriegis GmbH, 2009
[7] - Matthias Donath, Schlösser im mittleren Erzgebirge, edition Sächsische Zeitung, Meißen
2009, Seite 23 ff
[8] - Matthias Donat, Rotgrüne Löwen Die Familie von Schönberg in Sachsen, Regionalverlag
Elbland, Meißen, 2014

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